Digitales Kontrollgerät
Seit 1. Mai 2006 gilt:
Alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Höchstgewicht
inklusive Anhänger oder Sattelanhänger
müssen ein digitales Kontrollgerät haben.
Andere Namen für das digitale Kontrollgerät sind:
- (digitaler) Tachograph
- (digitaler) Fahrtenschreiber
Sie lernen hier, wie Sie das digitale Kontrollgerät richtig bedienen.
Achtung!
Sie müssen diese Vorgangsweise aus rechtlichen Gründen unbedingt einhalten!
Wenn Sie das nicht tun, gibt es Strafen von den Behörden!




