Lenkpausen

Lenkpausen sind vom Gesetz angeordnet.
Sie sind eine Unterbrechung der Lenkzeit.

Während der Lenkpausen dürfen Sie nicht arbeiten.
Sie dürfen aber Arbeitsbereitschaft haben.
Während einer Arbeitsbereitschaft müssen Sie
den Zeitgruppenschalter des Kontrollgerätes
auf das Viereck mit dem Querstrich stellen. 

Quadrat_kreis

Wenn die Lenkpause gleichzeitig eine Ruhepause ist, 
müssen Sie den Zeitgruppenschalter des Kontrollgerätes
auf das Bett-Zeichen stellen.

Bett_kreis

Wie lange müssen die Lenkpausen sein?

Nach 4 Stunden müssen Sie 30 Minuten Pause machen.

Oder

Nach 4,5 Stunden müssen Sie 45 Minuten Pause machen.
Sie können die Lenkpausen auch aufteilen.
Ein Teil muss aber mindestens 15 Minuten dauern.

Beispiel:
Ihre Lenkzeit ist insgesamt 9 Stunden.
Sie können diese Zeit zum Beispiel so aufteilen:

  • 1 Stunde Lenkzeit
  • 15 Minuten Lenkpause
  • 3,5 Stunden Lenkzeit 
  • 30 Minuten Lenkpause 
  • 4,5 Stunden Lenkzeit

Wichtig: Sie müssen die Lenkpausen immer dokumentieren! Außer im Winterdienstvolleinsatz. Im Winterdienstvolleinsatz kann es ausserdem sein, dass Sie erst nach 6 Stunden eine Pause machen müssen.

 
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