Wöchentliche Ruhezeit
Nach spätestens 6 Tagen mit täglicher Lenkzeit
müssen Sie eine Ruhezeit von 45 Stunden einlegen.
Die Ruhezeit kann aber auch auf
24 Stunden reduziert werden.
Nach spätestens 6 Tagen mit täglicher Lenkzeit
müssen Sie eine Ruhezeit von 45 Stunden einlegen.
Die Ruhezeit kann aber auch auf
24 Stunden reduziert werden.